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   LG Berlin, 22.06.2017 - 24 O 18/17   

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https://dejure.org/2017,37139
LG Berlin, 22.06.2017 - 24 O 18/17 (https://dejure.org/2017,37139)
LG Berlin, Entscheidung vom 22.06.2017 - 24 O 18/17 (https://dejure.org/2017,37139)
LG Berlin, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 24 O 18/17 (https://dejure.org/2017,37139)
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Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachprüfungsverfahren in der BU-Versicherung

Papierfundstellen

  • BeckRS 2017, 123016
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 06.08.2020 - 20 U 89/20

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Verletzung von Mitwirkungs- und

    d) Dies zugrunde gelegt bestehen keinerlei Zweifel daran, dass die Beklagte sich bei Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalls jedenfalls auf § 242 BGB berufen und die Leistung bis auf weiteres verweigern kann (vgl. Neuhaus, BU, 3. Aufl. 2014, Kap. K Rn. 158 ff.; nicht veröffentlicht OLG Frankfurt Urt. v. 2.10.2019 - 12 U 25/19, unter Verweis auf OLG Hamburg, Anl. BLD20 zum Schriftsatz vom 17.03.2020; siehe auch LG Berlin Urt. v. 22.6.2017 - 24 O 18/17, BeckRS 2017, 123016, wonach sich der Versicherer nicht auf fehlende Fälligkeit berufen muss, sondern auch ein formelles Nachprüfungsverfahren durchführen und sich wegen Beweisvereitelung ganz vom Anerkenntnis lösen kann) , wenn nicht sogar - aufgrund der aufgezeigten vertraglichen Umständen (§ 271 Abs. 1 Hs. 1 Var. 2 BGB) - schon die Fälligkeit weiterer Einzelleistungen aus dem Stammrecht zu verneinen ist.
  • OLG Hamm, 06.07.2020 - 20 U 89/20

    Ansprüche aus Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen Mitwirkungs- und

    e) Dies zugrunde gelegt bestehen keinerlei Zweifel daran, dass die Beklagte sich bei Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalls jedenfalls auf § 242 BGB berufen und die Leistung bis auf weiteres verweigern kann (vgl. Neuhaus, BU, 3. Aufl. 2014, Kap. K Rn. 158 ff.; nicht veröffentlicht OLG Frankfurt Urt. v. 2.10.2019 - 12 U 25/19, unter Verweis auf OLG Hamburg, Anl. BLD20 zum Schriftsatz vom 17.03.2020; siehe auch LG Berlin Urt. v. 22.6.2017 - 24 O 18/17, BeckRS 2017, 123016, wonach sich der Versicherer nicht auf fehlende Fälligkeit berufen muss, sondern auch ein formelles Nachprüfungsverfahren durchführen und sich wegen Beweisvereitelung ganz vom Anerkenntnis lösen kann), wenn nicht sogar - aufgrund der aufgezeigten vertraglichen Umständen (§ 271 Abs. 1 Hs. 1 Var. 2 BGB) - schon die Fälligkeit weiterer Einzelleistungen aus dem Stammrecht zu verneinen ist.
  • OLG Frankfurt, 02.10.2019 - 12 U 25/19

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vorübergehende Leistungsfreiheit wegen

    Es sei zu berücksichtigen, dass das besondere System in der Berufsunfähigkeits-Versicherung mit dem gedehnten Versicherungsfall und der Möglichkeit der Leistungseinstellung im Nachprüfungsverfahren ein Sonderfall sei (so auch OLG Hamburg, 29.11.2016, 9 U 162/16; LG Berlin, 22.06.2017, 24 O 18/17).
  • LG Aachen, 11.04.2019 - 9 O 258/18

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Wirksamkeit der Anpassung von

    Die aus Sicht des Gerichts überaus überzeugenden rechtlichen Ausführungen des Landgerichts Berlin in seiner Entscheidung vom 22.06.2017 - 24 O 18/17 sind auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
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